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Das GP Wettkampfreglement
Mit der Anmeldung zum Grand Prix von Bern (Überweisung des Organisationsbeitrages) stimmen Sie automatisch unserem Wettkampfreglemet zu.
1. Selbstverantwortung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.
- Regelmässiges Ausdauer-Training und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start.
- Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen zu starten (bspw. Grippe).
2. Haftung
- Eine Haftung jeglicher Art wird weder vom Veranstalter noch von der Stadt Bern übernommen. Dies gilt
auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen. ~Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
- Gerichtsstand ist Bern.
3. Wettkampf
- Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt.
- Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden.
Veränderungen an der Startnummer führen zur Disqualifikation.
- Die Zeitmessung erfolgt ausschliesslich mit ChampionChip. Dieser muss nach dem Wettkampf zurückgegeben
werden; andernfalls wird dieser mit CHF 50.– in Rechnung gestellt.
- Es darf nur aus dem von der Organisation zugeteilten Startblock gestartet werden.
- Die Anordnungen des Grand-Prix-Streckendienstes sind verbindlich.
- Private Fahrzeuge, Fahrräder und Privatbegleitung, sind nicht zugelassen.
- Abkürzungen, insbesondere auch auf Trottoirs, sind nicht gestattet.
- Der «Besenwagen» bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Er fährt hinter dem letzten Startblock.
Die Streckenmitte (km 8) muss von den Teilnehmenden auf der 10-Meilen-Strecke nach 60 Minuten
passiert sein. Wer hinter dem offiziellen Schlussfahrzeug läuft, wird nicht mehr klassiert. Hinter diesem
Schlussfahrzeug wird die Strecke von der Polizei wieder für den Verkehr frei gegeben.
- Die maximale Laufzeit für die 10 Meilen beträgt 2 Stunden. Wer mehr als 2 Stunden benötigt, wird
nicht mehr in der Rangliste geführt.
- Den ersten drei pro Kategorie werden an der Siegerehrung Naturalpreise übergeben. Wer nicht an der
Siegerehrung teilnimmt, verzichtet freiwillig auf den Preis.
- Der Grand-Prix von Bern wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes
durchgeführt.
4. Unfälle
- Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läuferinnen und Läufern und Unfällen bitte sofort den
nächsten Streckenposten orientieren und Hilfe anfordern.
- Sanitätsnotruf: 144
- Der GP von Bern verfügt über ein umfassendes Sanitäts- und Funknetz.
- Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läuferinnen und Läufer aus dem Rennen zu nehmen.
5. Rückerstattungen
- Wer am Grand-Prix nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.
- Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht
auf Rückerstattung des Startgeldes.
6. Doping
- Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt
werden. Alle Teilnehmenden unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic
und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie
des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.
Siehe auch www.antidoping.ch
7. Datenschutz
- Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, dem offiziellen Foto-Service und Swisss Athletics für Dienstleistungen
weitergegeben werden dürfen. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adresse aussprechen möchte, meldet dies der GP-Geschäftsstelle schriftlich. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und dessen Partner zu.
- Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnort und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start-/Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.
- Die detaillierten Datenschutzbestimmungen finden Sie unter dem Menupunkt Datenschutz.
8. Organisation
  | Organisator des Grand-Prix von Bern ist das OK Grand-Prix von Bern, ein Verein des Stadtturnvereins Bern. |
  | In die Organisation eingebunden ist auch die Stadt Bern. |
OK Grand-Prix von Bern
Bern, Januar 2008 |
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