Für den Grand-Prix von Bern gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. |